Kriterien

Kriterien zur Beurteilung von Projekten

1. Formale Bedingungen:

Das Gesuch muss schriftlich eingereicht werden: email Stiftung

Das Gesuch soll enthalten:

  • Projektbeschreibung
  • Angaben zur gesuchstellenden Person/zu den gesuchstellenden Personen
  • Budget
  • Finanzierungsplan
  • Zeitplan zur Umsetzung des Projekts

2. Fristen:

Gesuche können in der Regel entweder auf den 30. Juni oder den 31. Dezember des laufenden Jahres eingereicht werden.

3. Inhaltliche Kriterien:

Anträge werden vom Stiftungsrat nach folgenden qualitativen Kriterien evaluiert:

  • inhaltlicher Bezug zum Stiftungszweck
  • Bezug des Projekts zu Quellen und Beständen des Schwulenarchiv Schweiz und/oder der Heinrich Hössli Stiftung
  • Bedeutung und Aktualität des Projekts
  • Originalität des Themas
  • Methodenwahl
  • Machbarkeit des Projekts
  • Qualifikation der Gesuchsteller

Es werden keine wiederkehrenden Beträge ausgerichtet.

Beiträge können in Tranchen ausbezahlt werden. Die Auszahlung von Beiträgen kann vom Einhalten zusätzlicher Bedingungen abhängig gemacht werden (z.B. Einhalten eines Zeitplanes, zusätzliche Drittfinanzierung).

Der Stiftungsrat behält sich vor, zusätzliche Angaben zu einem Gesuch einzuholen.

Der Stiftungsrat behält sich vor, auf unvollständige Gesuche nicht einzutreten.

4. Verfahren:

Die Entscheide des Stiftungsrates werden schriftlich eröffnet.

Die Entscheide des Stiftungsrates sind abschliessend. Es besteht kein Rechtsanspruch auf die Gewährung von Beiträgen.

5. Umgang mit Interessenkonflikten:

Mitglieder des Stiftungsrates dürfen der Stiftung keine Projekte einreichen.

Sofern Stiftungsräte in einer besonderen Beziehung zu Gesuchstellern stehen, treten sie beim Entscheid über das betreffende Gesuch in den Ausstand.